Rechtsprechung
   BVerfG, 23.04.1963 - 1 BvR 530/62   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1963,330
BVerfG, 23.04.1963 - 1 BvR 530/62 (https://dejure.org/1963,330)
BVerfG, Entscheidung vom 23.04.1963 - 1 BvR 530/62 (https://dejure.org/1963,330)
BVerfG, Entscheidung vom 23. April 1963 - 1 BvR 530/62 (https://dejure.org/1963,330)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1963,330) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 90; UStG § 4 Nr. 21
    Verfassungsbeschwerde gegen einen nicht gegen den Beschwerdeführer gerichteten Akt öffentlicher Gewalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerfGE 16, 25
  • NJW 1963, 1195
  • DVBl 1963, 869
  • DÖV 1963, 582
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 18.11.1954 - 1 BvR 629/52

    Hutfabrikant

    Auszug aus BVerfG, 23.04.1963 - 1 BvR 530/62
    Es kann allerdings Fälle geben, in denen jemand wegen seiner besonderen Beziehung zum Sachverhalt durch den gegen einen anderen gerichteten Akt der öffentlichen Gewalt betroffen wird und deshalb ausnahmsweise selbst zur Verfassungsbeschwerde gegen diesen Akt legitimiert ist (BVerfGE 4, 96 (101); Beschluß vom 16. Januar 1963 - 1 BvR 316/60 - S. 10; Beschluß vom 19. Februar 1963 - 1 BvR 371/60 - S. 5).
  • BVerfG, 16.01.1963 - 1 BvR 316/60

    Universitäre Selbstverwaltung

    Auszug aus BVerfG, 23.04.1963 - 1 BvR 530/62
    Es kann allerdings Fälle geben, in denen jemand wegen seiner besonderen Beziehung zum Sachverhalt durch den gegen einen anderen gerichteten Akt der öffentlichen Gewalt betroffen wird und deshalb ausnahmsweise selbst zur Verfassungsbeschwerde gegen diesen Akt legitimiert ist (BVerfGE 4, 96 (101); Beschluß vom 16. Januar 1963 - 1 BvR 316/60 - S. 10; Beschluß vom 19. Februar 1963 - 1 BvR 371/60 - S. 5).
  • BVerfG, 19.02.1963 - 1 BvR 371/60

    Unzulässige Anfechtung eines Scheidungsurteil durch den Ehestörer

    Auszug aus BVerfG, 23.04.1963 - 1 BvR 530/62
    Es kann allerdings Fälle geben, in denen jemand wegen seiner besonderen Beziehung zum Sachverhalt durch den gegen einen anderen gerichteten Akt der öffentlichen Gewalt betroffen wird und deshalb ausnahmsweise selbst zur Verfassungsbeschwerde gegen diesen Akt legitimiert ist (BVerfGE 4, 96 (101); Beschluß vom 16. Januar 1963 - 1 BvR 316/60 - S. 10; Beschluß vom 19. Februar 1963 - 1 BvR 371/60 - S. 5).
  • BVerfG, 01.10.1987 - 2 BvR 1178/86

    Neue Heimat

    Die Beschwerdeführer zu 2) und 3) stehen aufgrund ihrer gesellschaftsrechtlichen Verknüpfung mit der Beschwerdeführerin zu 1) in einer so engen Beziehung zum Sachverhalt, daß sie durch die Beschlagnahme selbst betroffen sind (vgl. BVerfGE 4, 96 [101]; 15, 256 [262 f.]; 15, 283 [286]; 16, 25 [27]; 44, 353 [366]).
  • BVerfG, 11.10.1972 - 2 BvR 912/71

    Wahlgleichheit

    Die Verfassungsbeschwerde gegen ein Urteil setzt voraus, daß der Beschwerdeführer durch dieses Urteil nicht nur mittelbar, faktisch, sondern unmittelbar rechtlich betroffen ist (BVerfGE 15, 256 [262 f.]; 15, 283 [286]; 16, 25 [27]; 17, 356 [360]; 24, 289 [294 f.]; 30, 112 [123]).

    Diese Voraussetzung kann selbst dann erfüllt sein, wenn der Beschwerdeführer nicht am Ausgangsverfahren beteiligt war (vgl. BVerfGE 4, 96 [101]; 15, 256 [262 f.]; 16, 25 [27]).

  • BVerfG, 16.07.1993 - 2 BvR 1282/93

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Ungültigerklärung der Hamburger

    Dieser objektive Charakter des Wahlprüfungsverfahrens steht zwar der Zulässigkeit von Verfassungsbeschwerden auch solcher Beschwerdeführer, die am Ausgangsverfahren nicht beteiligt waren, nicht entgegen (BVerfGE 16, 25 [27]; 34, 81 [97] m.w.N.).
  • BVerfG, 05.05.1964 - 1 BvR 365/60

    Frist für die Rechtssatzverfassungsbeschwerde bei Erlaß einer Verordnung

    Ein Steuerpflichtiger kann einen gegen einen Konkurrenten gerichteten Steuerbescheid nicht zum Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde machen (BVerfGE 16, 25 ); ebensowenig kann er mit der Verfassungsbeschwerde erstreben, daß sein Konkurrent überhaupt zur Körperschaftsteuer herangezogen wird.
  • BVerfG, 30.11.1983 - 2 BvR 1411/80

    Eigentumserwerb der russisch-orthodoxen Diözese aufgrund eines Reichsgesetzes -

    Dies setzt jedoch voraus, daß die Beschwerdeführer durch die angegriffenen Entscheidungen nicht nur mittelbar, faktisch, sondern unmittelbar, rechtlich betroffen sind (vgl. BVerfGE 15, 256 [262 f.]; 16, 25 [27]; 30, 112 [123]; 31, 58 [66 ff.]; 34, 81 [97]; 51, 386 [395]; 52, 42 [52]; stRspr.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht