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BVerfG, 23.04.1963 - 1 BvR 530/62 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BVerfGG § 90; UStG § 4 Nr. 21
Verfassungsbeschwerde gegen einen nicht gegen den Beschwerdeführer gerichteten Akt öffentlicher Gewalt - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BVerfGE 16, 25
- NJW 1963, 1195
- DVBl 1963, 869
- DÖV 1963, 582
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 18.11.1954 - 1 BvR 629/52
Hutfabrikant
Auszug aus BVerfG, 23.04.1963 - 1 BvR 530/62
Es kann allerdings Fälle geben, in denen jemand wegen seiner besonderen Beziehung zum Sachverhalt durch den gegen einen anderen gerichteten Akt der öffentlichen Gewalt betroffen wird und deshalb ausnahmsweise selbst zur Verfassungsbeschwerde gegen diesen Akt legitimiert ist (BVerfGE 4, 96 (101); Beschluß vom 16. Januar 1963 - 1 BvR 316/60 - S. 10; Beschluß vom 19. Februar 1963 - 1 BvR 371/60 - S. 5). - BVerfG, 16.01.1963 - 1 BvR 316/60
Universitäre Selbstverwaltung
Auszug aus BVerfG, 23.04.1963 - 1 BvR 530/62
Es kann allerdings Fälle geben, in denen jemand wegen seiner besonderen Beziehung zum Sachverhalt durch den gegen einen anderen gerichteten Akt der öffentlichen Gewalt betroffen wird und deshalb ausnahmsweise selbst zur Verfassungsbeschwerde gegen diesen Akt legitimiert ist (BVerfGE 4, 96 (101); Beschluß vom 16. Januar 1963 - 1 BvR 316/60 - S. 10; Beschluß vom 19. Februar 1963 - 1 BvR 371/60 - S. 5). - BVerfG, 19.02.1963 - 1 BvR 371/60
Unzulässige Anfechtung eines Scheidungsurteil durch den Ehestörer
Auszug aus BVerfG, 23.04.1963 - 1 BvR 530/62
Es kann allerdings Fälle geben, in denen jemand wegen seiner besonderen Beziehung zum Sachverhalt durch den gegen einen anderen gerichteten Akt der öffentlichen Gewalt betroffen wird und deshalb ausnahmsweise selbst zur Verfassungsbeschwerde gegen diesen Akt legitimiert ist (BVerfGE 4, 96 (101); Beschluß vom 16. Januar 1963 - 1 BvR 316/60 - S. 10; Beschluß vom 19. Februar 1963 - 1 BvR 371/60 - S. 5).
- BVerfG, 01.10.1987 - 2 BvR 1178/86
Neue Heimat
Die Beschwerdeführer zu 2) und 3) stehen aufgrund ihrer gesellschaftsrechtlichen Verknüpfung mit der Beschwerdeführerin zu 1) in einer so engen Beziehung zum Sachverhalt, daß sie durch die Beschlagnahme selbst betroffen sind (vgl. BVerfGE 4, 96 [101]; 15, 256 [262 f.]; 15, 283 [286]; 16, 25 [27]; 44, 353 [366]). - BVerfG, 11.10.1972 - 2 BvR 912/71
Wahlgleichheit
Die Verfassungsbeschwerde gegen ein Urteil setzt voraus, daß der Beschwerdeführer durch dieses Urteil nicht nur mittelbar, faktisch, sondern unmittelbar rechtlich betroffen ist (BVerfGE 15, 256 [262 f.]; 15, 283 [286]; 16, 25 [27]; 17, 356 [360]; 24, 289 [294 f.]; 30, 112 [123]).Diese Voraussetzung kann selbst dann erfüllt sein, wenn der Beschwerdeführer nicht am Ausgangsverfahren beteiligt war (vgl. BVerfGE 4, 96 [101]; 15, 256 [262 f.]; 16, 25 [27]).
- BVerfG, 16.07.1993 - 2 BvR 1282/93
Verfassungsrechtliche Prüfung der Ungültigerklärung der Hamburger …
Dieser objektive Charakter des Wahlprüfungsverfahrens steht zwar der Zulässigkeit von Verfassungsbeschwerden auch solcher Beschwerdeführer, die am Ausgangsverfahren nicht beteiligt waren, nicht entgegen (BVerfGE 16, 25 [27]; 34, 81 [97] m.w.N.). - BVerfG, 05.05.1964 - 1 BvR 365/60
Frist für die Rechtssatzverfassungsbeschwerde bei Erlaß einer Verordnung
Ein Steuerpflichtiger kann einen gegen einen Konkurrenten gerichteten Steuerbescheid nicht zum Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde machen (BVerfGE 16, 25 ); ebensowenig kann er mit der Verfassungsbeschwerde erstreben, daß sein Konkurrent überhaupt zur Körperschaftsteuer herangezogen wird. - BVerfG, 30.11.1983 - 2 BvR 1411/80
Eigentumserwerb der russisch-orthodoxen Diözese aufgrund eines Reichsgesetzes - …